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Angaben
  zum Teledienstgesetz!
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Telemediengesetz TMG -
Pflicht für jeden, der im Internet Leistungen anbietet!


Aus dem Gesetzestext:

"§1 Zweck des Gesetzes:
Zweck des Gesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.
"



Warum ein neues Gesetz?

Die juristische "Grauzone Internet" und die "elektronischen Medien", sollen erfassbar werden. So legt das TDG fest, dass jeder Anbieter eines Dienstes für diesen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden soll und kann. Hierzu muss seine Identität für den Internetnutzer eindeutig erkennbar sein.

Gerade im Internet ist Rechtssicherheit unbedingt notwendig, denn gerade hier finden sich ja auch eine ganze Reihe schwarzer Schafe, die versuchen mit zwielichtigen Methoden ahnungslose Internetuser "abzuzocken". Wer dann einem solchen Betrüger aufgesessen ist, hat oft das Nachsehen, weil er nur mit Mühe - oft auch garnicht - die Identität der Anbieter ermitteln kann.


So ist das Telemediengesetz weitab von jeder öffentlichen Beachtung im Rahmen des Informations- und Kommunikationsdienste Gesetzes im Jahre 1997 in Kraft gesetzt und durch das Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz (EGG) mit Wirkung zum 21. Dezember 2001 in der heute gültigen Fassung in Kraft getreten.

Auch wir geben Ihnen hier unsere Angaben nach TDG bekannt:
Ergänzende Angaben laut Teledienstgesetz:
 Arzt:Zahnärztin für Kieferorthopädie  Ingrid Schuberth   
  
 Adresse:Herzogstr. 28 
 80803 München 
  
 Telefon:089 / 34 55 66 
 Telefax:089 / 38 30 72 58 
 e-mail:schuberth@schuberth-kfo.de 
  
 Kammerzugehörigkeit:Bayrische Landeszahnärztekammer 
  Körperschaft des öffentlichen Rechts 
 Fallstr. 34 · 81369 München 
 Tel.: 089 72 48 00 · Fax: 089 72 48 01 18 
 internet: www.blzk.de · e-mail: blzk@blzk.de 
  
 Kassenärztl. Vereinigung:Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns 
  Körperschaft des öffentlichen Rechts 
 Fallstraße 34 · 81369 München 
 Tel.: 089/72401-0 · Fax:  
 internet: www.kzvb.de · e-mail:  
  
 Erwerb der
Berufsbezeichnung in:
Deutschland 
  
 Berufliche Regelungen:Gebührenordnung für Zahnärzte und Zahnheilkundegesetz 
 sowie die Berufsordnung der Zahnärztekammer Bayern s.o.  
  
 zugänglich unter: sowie unter o.a. Adresse 
 


 
  
  
Bei weiteren Fragen - wir sind für Sie da!
Kieferorthopädie München · Dr. Ingrid Schuberth
Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
zur individuellen Optimierung der
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